Fünftel der Bilanzsumme der Jahresrechnung 2017 (UA act. 7.4 13 f.) darstellt, nicht bezahlt werden konnte. Es kam deshalb nicht bloss zu einer Betreibung, sondern zu einer Konkursandrohung. Mit Blick auf den Kontostand (vgl. oben) war denn auch klar, dass die C._____ GmbH über keine Mittel verfügte, eine solch hohe Forderung zu bezahlen. Das war dem Beschuldigten bewusst, hat er doch selbst die Rechnungen kontrolliert und festgestellt, dass er sie nicht zahlen konnte (UA act. 6 134) bzw. die Betreibungen und Konkursandrohungen in Empfang genommen und – alsbald er J._____ als Buchhalter engagiert hat – mit ihm besprochen, welche Zahlungen getätigt werden sollen (vgl. Protokoll der Beru-