2.5. In subjektiver Hinsicht ist der Beschuldigte untätig geblieben, obwohl ihm die finanzielle Schieflage der C._____ GmbH spätestens im Juli 2018 bewusst war. Das ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass eine Forderung der Pensionskasse D._____ von Fr. 20'182.90, was ein Drittel der Bilanzsumme der Jahresrechnung 2016 (UA act. 7.4 5 f) bzw. ein -9-