___ GmbH per Ende 2019 und damit die Konkursverschleppung. Bei Anpassung der Buchhaltung an die tatsächlichen Verhältnisse bestanden nämlich per 31. Dezember 2019 Aktiven im Betrag von Fr. 189'934.94, die das Fremdkapital von Fr. 208'949.97 nicht mehr gedeckt haben. Mithin war die C._____ GmbH spätestens per 31. Dezember 2019 überschuldet. Es hätte spätestens in diesem Zeitpunkt eine Überschuldungsanzeige eingereicht werden müssen, wodurch der Konkurs eröffnet worden wäre und insbesondere der Covid-19-Kredit nicht mehr hätte bezogen werden dürfen bzw. keine weiteren Fixkosten mehr angefallen wären.