Es wurden u.a. die Debitoren aus dem Jahr 2017 im Betrag von Fr. 55'140.55 (UA act. 7.4 13; 7.4 54) tel quel übernommen und u.a. als Debitoren per 31. Dezember 2019 ausgewiesen, obwohl anzunehmen ist, dass diese Zahlungen in der Zwischenzeit eingegangen waren bzw. falls deren Zahlungen tatsächlich bis Ende 2019 unterblieben waren, zufolge Uneinbringlichkeit infolge Zeitablaufs eine Abschreibung oder zumindest eine hohe Wertberichtigung hätte vorgenommen werden müssen. Demzufolge ist von Debitoren im Umfang von Fr. 40'000.00 auszugehen, wie sie in der Buchhaltung – das Jahr 2019 betreffend – eingebucht wurden (UA act.