Durch das Untätigbleiben des Beschuldigten im Bewusstsein seiner Zahlungsunfähigkeit (vgl. oben) hat sich die Vermögenslage der C._____ GmbH verschlimmert. Im Jahr 2019 kamen weitere Betreibungen (ohne Rechtsvorschlag) über Fr. 28'481.00 hinzu (UA act. 7.1 66) und im Jahr 2020 bis zur Konkurseröffnung am 6. Oktober 2020 nochmals Betreibungen im Betrag von Fr. 135'951.92 (ohne Rechtsvorschlag; UA act. 7.1 66 ff.) sowie der Bezug des Covid-19-Kredits (vgl. unten). Schliesslich wurden im Konkursverfahren Forderungen im Umfang von über Fr. 300'000.00 angemeldet, das Konkursverfahren jedoch mangels Aktiven eingestellt (UA act. 7.1 176 ff.).