Der Beschuldigte bringt dagegen vor, es habe keine Gefahr einer Überschuldung vorgelegen. Es habe zwar ein Liquiditätsproblem gegeben, aber keine Überschuldung bestanden, zumal die Gesellschaft sehr wohl Aktiven aufgewiesen habe. Es seien durchgehend sehr hohe Debitoren vorhanden gewesen. Ende des Jahres 2019 hätten Debitoren im Gesamtbetrag von Fr. 300'000.00 und im Jahr 2020 sowie im Zeitpunkt der Konkurseröffnung hätten Debitoren von ca. Fr. 600'000.00 bestanden. Anfang des Jahres 2020 seien schliesslich hohe Gutschriften im Betrag von Fr. 426'000.00 eingegangen. Allein schon aufgrund dieser Zahlungseingänge hätte er die gesamten in Betreibung gesetzten Forderungen bezahlen können.