StGB (Anklageziffer 5) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 5'000.00, ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe. Zudem verpflichtete es den Beschuldigten, der Privatklägerin Bürgschaftsgenossenschaft A._____ Fr. 150'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit dem 14. Dezember 2020 zu bezahlen und entschied über die Kosten- und Entschädigungsfolgen. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 15. Juli 2024 beantragte der Beschuldigte, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen.