2. Mit Urteil vom 4. April 2024 sprach das Bezirksgericht Zofingen den Beschuldigten vom Vorwurf des betrügerischen Konkurses frei (Anklageziffer 2). Es verurteilte ihn wegen Misswirtschaft gemäss Art. 165 Ziff. 1 i.V.m. Art. 29 StGB (Anklageziffer 1), Unterlassung der Buchführung gemäss Art. 166 i.V.m. Art. 29 StGB (Anklageziffer 3), Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB (Anklageziffer 4) und Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB (Anklageziffer 5) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, Probezeit 3 Jahre, und einer Verbindungsbusse von Fr. 5'000.00, ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe.