2. Mit Schreiben vom 30. Mai 2024 teilte die Verurteilte, vertreten durch Rechtsanwalt Valerio Santagata, der Staatsanwaltschaft Baden mit, dass sie sich zum Tatzeitpunkt am 23. Juli 2023 nicht am Tatort in Baden aufgehalten habe, sie schwer krank sei und sich ihr Auto «Toyota Aygo» ausschliesslich bei ihr befinde und die Staatsanwaltschaft möglicherweise das Autokennzeichen auf dem Radarfoto falsch abgelesen habe. 3. Mit Revisionsgesuch vom 4. Juli 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Baden zu Gunsten der Verurteilten den Antrag, der Strafbefehl vom 3. Mai 2024 sei aufzuheben. Das Obergericht zieht in Erwägung: