und verdient monatlich netto rund Fr. 5'900.00 inkl. Kinderzulagen und Anteil 13. Monatslohn (Protokoll Berufungsverhandlung S. 2 f., GA act. 26). Diese persönlichen Umstände begründen keine erhöhte Strafempfindlichkeit, zumal sich eine solche nur bei aussergewöhnlichen Umständen, die hier nicht vorliegen, bejahen lässt (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen). Die Täterkomponente wirkt sich insgesamt neutral auf die Strafe aus.