Bereits ein kurzer Kontrollverlust bei einem der Fahrzeuge hätte aufgrund der sehr hohen gefahrenen Geschwindigkeit und der geringen seitlichen Abstände beim Überholmanöver schwerwiegende Konsequenzen nach sich gezogen. Die befahrene Strasse ist für derart hohe Geschwindigkeiten nicht ausgelegt, insbesondere befindet sich die Strecke in einem Waldgebiet, wo namentlich mit unerwartetem Auftreten von Wild zu rechnen ist. Auch dadurch hätten für den Lenker des überholten Fahrzeugs sowie für den Beschuldigten und seinen Beifahrer schwerwiegende Konsequenzen entstehen können.