Seine (kurze) Raserfahrt hat sich jedoch nicht in der blossen Geschwindigkeitsüberschreitung erschöpft, sondern er hat dabei ein Fahrzeug überholt, womit ein risikoerhöhender Umstand vorgelegen hat. Mithin hätte es beim Lenker des überholten Fahrzeugs, der nicht mit einem mit sehr hoher Geschwindigkeit ausgeführten Überholmanöver hat rechnen müssen, leicht zu einer Schreckreaktion kommen können. Bereits ein kurzer Kontrollverlust bei einem der Fahrzeuge hätte aufgrund der sehr hohen gefahrenen Geschwindigkeit und der geringen seitlichen Abstände beim Überholmanöver schwerwiegende Konsequenzen nach sich gezogen.