Der Beschuldigte bestreitet jedoch, vorsätzlich gehandelt zu haben. Als er das langsam fahrende Fahrzeug vor sich habe überholen wollen und auf gleicher Höhe mit diesem gewesen sei, habe er festgestellt, dass es nicht reichen würde, mit hinreichendem Sicherheitsabstand vor dem überholten Fahrzeug und rechtzeitig vor der kommenden Kurve wieder auf die Normalspur einzuschwenken. Deshalb habe er in diesem Moment innert Sekundenbruchteilen entschieden, stark zu beschleunigen. Er habe dies als einzige Lösung für die geschaffene Gefahrensituation gesehen.