Gegenstand Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 20. September 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegen den Beschuldigten Anklage wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 3 und 4 lit. c SVG (GA act. 1 f.). 2. Das Bezirksgericht Zofingen fällte am 11. Januar 2024 folgendes Urteil: 1. Der Beschuldigte ist schuldig der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 3 SVG i.V.m. Art. 90 Abs. 4 lit. c SVG.