Schliesslich waren die nach der Hauptverhandlung vom 16. Mai 2023 angehobenen Vergleichsbemühungen – vorliegend geltend gemacht am 17. Mai 2023 mit einem Aufwand von 0.42 Stunden, am 17., 18. (zweimal) und 24. Mai 2023 mit einem Aufwand von je 0.08 Stunden, am 19. Mai 2023 mit einem Aufwand von 0.17 Stunden, am 23. Mai 2023 mit je einem Aufwand von 0.25 Stunden – zur gehörigen Erledigung des Prozessmandats nicht erforderlich und dementsprechend nicht zu entschädigen. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen ergibt dies gesamthaft einen um 6.73 Stunden reduzierten Aufwand von 29.57 Stunden.