6.4.2 S. 65). Der Aufwand für die Vorbereitung der Hauptverhandlung (Aktenstudium am 10. Mai 2023 mit einem Aufwand von 2.67 Stunden, Besprechung mit Klient am 14. Mai 2023 mit einem Aufwand von 2.25 Stunden, Aktenstudium/Rechtliche Abklärungen mit einem Aufwand von 3 Stunden und das Erstellen der Plädoyernotizen mit einem Aufwand von 8.84 Stunden) von gesamthaft 16.76 Stunden ist um 4.76 Stunden 12 Stunden zu kürzen. Die fraglichen Tatbestände der Tätlichkeiten und des Hausfriedensbruchs waren in rechtlicher Hinsicht einfach. Entsprechend - 12 -