In den von der Privatklägerin geschilderten Begleitumständen des Besuchs (unangemeldetes Auftauchen und Warten des Beschuldigten im Garten, während sich die Privatklägerin allein zu Hause und ihr Ehemann in kritischem Zustand in Spitalpflege befand) kann auch kein Verhalten erblickt werden, das in der für eine Kostenauflage im Strafverfahren notwendigen Klarheit gegen Treu und Glauben verstösst. Ausserdem steht zumindest nicht mit einer für eine Kostenauflage notwendigen Klarheit fest, dass der Beschuldigte mittels einer gefälschten Bestätigung versucht hat, die Entschädigung für seinen Erbauskauf doppelt erhältlich zu machen.