BGE 116 Ia 162 E. 2c; Urteile des Bundesgerichts 6B_416/2020 vom 20. August 2020 E. 1.1.1; 6B_1094/2019 vom 25. Juni 2020 E. 2.2, je mit Hinweisen). Der Überbindung von Verfahrenskosten an eine beschuldigte Person bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens kommt Ausnahmecharakter zu. Ein allein unter ethischen -8- Gesichtspunkten vorwerfbares Verhalten rechtfertigt keine Kostenauflage (Urteil des Bundesgerichts 6B_925/2018 vom 7. März 2019 E. 1.3.1 m.H.).