Ausserdem sei der Besuch darauf ausgerichtet gewesen, 18 kg Gold aus dem Haus der Privatklägerin zu holen. Diesbezüglich sei zu beachten, dass ein gegen den Beschuldigten geführtes Strafverfahren wegen Verdachts auf Urkundenfälschung sowie (versuchten) Betrugs noch immer hängig sei. Es werde in diesem Strafverfahren zu prüfen sein, ob die -7-