Beschuldigten bei der Privatklägerin nicht wie üblich angekündigt worden. Diese sei überrascht und draussen im Garten "abgepasst" worden, da sich der Beschuldigte und seine Töchter selbständig Zugang zu ihrem Grundstück verschafft hätten. Die Art und Weise, wie sie ins Haus "begleitet" worden sei, bleibe umstritten. Unbestritten sei jedoch, dass der Beschuldigte von der Privatklägerin die Herausgabe von Gold verlangt habe. Aufgrund der gesamten Situation, insbesondere des Umstands, dass sein Vater im Sterben gelegen und die Zeit gedrängt habe, sei nachvollziehbar, dass er aufgebracht gewesen sei und die Herausgabe des Goldes verlangt habe.