2.8. Mit Verfügung vom 27. November 2024 wies der Verfahrensleiter die Beweisanträge der Parteien vorläufig ab und setzte ihnen Frist für die Einreichung allfällig (aktualisierter) Kostennoten. Am 2. Dezember 2024 reichte der Verteidiger eine aktualisierte Kostennote ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: