1.5. Mit Urteil 6B_231/2024 vom 21. Juni 2024 hiess das Bundesgericht eine Beschwerde der Privatklägerin gut, hob das Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 6. Februar 2024 auf und wies die Sache zur neuen Durchführung des Berufungsverfahrens und zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück, nachdem die Privatklägerin nicht korrekt in das Berufungsverfahren einbezogen worden war. -3- 2. 2.1. Im zweiten Umgang vor Obergericht verzichtete die Staatsanwaltschaft mit Eingabe vom 25. Juli 2024 darauf, ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen und Anschlussberufung zu erklären.