Dem amtlichen Verteidiger ist für seinen Aufwand nach Rückweisung durch das Bundesgericht gestützt auf die von ihm eingereichte Kostennote eine Entschädigung von Fr. 1'209.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) auszurichten. Diese Entschädigung ist vom Beschuldigten nicht zurückzufordern. 3.3. Im Übrigen bleibt es bei den Entschädigungsfolgen für das Berufungsverfahren gemäss Urteil des Obergerichts vom 4. Juli 2023.