6. [in Rechtskraft erwachsen] Es wird eine ambulante therapeutische Massnahme gemäss Art. 63 Abs. 1 StGB angeordnet. 7. 7.1. [in Rechtskraft erwachsen] Die beschlagnahmten Drogen (Marihuana) werden eingezogen. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 7.2. [in Rechtskraft erwachsen] Dem Beschuldigten werden folgende beschlagnahmten Gegenstände auf Verlangen herausgegeben: - 19'200 venezolanische Bolivar - Mobiltelefon «LG» - Baseballschläger Werden die Gegenstände nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils herausverlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen.