zu einer unbedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 130.00, d.h. Fr. 1'300.00, [in Rechtskraft erwachsen] und einer Busse von Fr. 400.00, ersatzweise 4 Tage Freiheitsstrafe, [in Rechtskraft erwachsen] verurteilt. - 20 - 5.2. [in Rechtskraft erwachsen] Die bisher ausgestandene Untersuchungshaft von 109 Tagen (vom 25. September 2020 bis 25. November 2020, vom 19. Mai 2021 bis 1. Juli 2021 und vom 29. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2021) und die Ersatzmassnahmen im Umfang von 5 Tagen, insgesamt 114 Tage, werden dem Beschuldigten auf die Freiheitsstrafe angerechnet.