2.6. Der Beschuldigte rügt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots (Berufungsbegründung, S. 10). Das Bundesgericht hat die Grundsätze des Beschleunigungsgebots wiederholt dargelegt (BGE 143 IV 373; statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 7B_695/2023 vom 5. Februar 2025 E. 2.3). Darauf kann verwiesen werden.