Aus den persönlichen, familiären und beruflichen Verhältnissen des Beschuldigten ergeben sich keine für die Strafzumessung relevanten Faktoren. Der Beschuldigte hat sich in den letzten Jahren eigenen Angaben zufolge intensiv mit seinen Problemen auseinandergesetzt, den Konsum von Drogen und Alkohol – bis auf die Einnahme von CBD – vollständig eingestellt und sein soziales Umfeld gewechselt. Er führt eine neue Beziehung und lebt mit seiner Freundin zusammen. Zudem hat er seit dem 2. Juni 2023 keinen Kontakt mehr zu I._____. Er ist beim Personalvermittler «M._____» angestellt und hat bereits mehrere Arbeitseinsätze getätigt.