Urteil des Gerichtspräsidiums Aarau vom 2. Juni 2023 wegen Drohung, einfacher Körperverletzung und mehrfacher, teilweiser versuchter Nötigung), so wirkt sich dieser Umstand im Rahmen des Nachtatverhaltens als ungünstiger Faktor aus. Selbst während eines hängigen Strafverfahrens und in Kenntnis der gegen ihn erhobenen Vorwürfe und der beantragten Freiheitsstrafe delinquierte er weiter.