Mithin ist diesbezüglich von einem erheblichen Mass an Entscheidungsfreiheit auszugehen. Je leichter es für ihn aber gewesen wäre, die staatliche Autorität und die körperliche Integrität von J._____ zu respektieren, desto schwerer wiegt der Entscheid dagegen und damit einhergehend das Verschulden des Beschuldigten (vgl. BGE 117 IV 112 E. 1 S. 114 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).