Erkrankungen – durch Tröpfcheninfektion bei Kontakt mit den Schleimhäuten der Nase, des Mundes und gegebenenfalls der Augen überträgt. Vor diesem Hintergrund ist das Bespucken – nachdem der Beschuldigte J._____ zuvor bewusst die Mundschutzmaske heruntergerissen hatte – nicht zu bagatellisieren. Vielmehr ist mit Blick auf das geschützte Rechtsgut von einem Vorfall erheblicher Schwere auszugehen.