Der Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Art. 285 StGB wurde vor der Harmonisierung der Strafrahmen mit Inkrafttreten per 1. Juli 2023 begangen. Aufgrund der genannten Harmonisierung wird die Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte neu mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren abstrakt bedroht, wobei in leichten Fällen auf eine Geldstrafe erkannt werden kann anstatt – wie bis anhin – mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder – hier nicht zweckmässiger – Geldstrafe, was sich für den Beschuldigten nicht als milder erweist (zur sog. «lex mitior» siehe Art. 2 Abs. 2 StGB). Entsprechend ist vorliegend Art.