Der Beschuldigte schrieb am 25. September 2020 I._____ eine WhatsApp- Nachricht mit dem Inhalt «Shaazii ich breng dexh um». Der Beschuldigte schrieb diese Nachricht, weil er enttäuscht, verletzt und wütend auf I._____ gewesen sei, da sie sich ein Fakeprofil angelegt hatte, um in Erfahrung zu bringen, ob der Beschuldigte sie betrüge und ihm an jenem Morgen schrieb, dass die Beziehung zwischen ihnen vorbei sei. Dem Inhalt nach handelt es sich zwar um eine schwere Drohung, jedoch ist sie vorliegend – für I._____ erkennbar – in erster Linie als Ausdruck der Verzweiflung erfolgt. Auch hat der Beschuldigte diese Worte gegenüber I.___