verstehen und fürchte sich vor ihm (UA act. 435). Die durch die Drohung verursachte Angst erreichte denn auch eine solche Intensität, dass G._____ die Polizei verständigt hat (UA act. 434). Im Weiteren ist das Sicherheitsgefühl von G._____ nachhaltig beeinträchtigt worden. Sie sagte aus, sie möchte nicht, dass der Beschuldigte ihre Adresse erfahre. Sie mache sich Sorgen, dass er ihr auflauern könnte (UA act. 434). Zudem sei sie auch in ihrem Alltag eingeschränkt, da sie auch andere nicht gerne wissen lasse, wo sie wohne, weil sie befürchte, der Beschuldigte könnte es erfahren (UA act. 435).