Der Beschuldigte drohte am 18. Dezember 2019 G._____ damit, sie umzubringen. Es handelt sich dabei um eine gegen das Leben und somit das höchste Rechtsgut überhaupt gerichtete Drohung. Der Beschuldigte stiess diese Worte aus, nachdem es zwischen ihm und G._____ beim Kiosk am Bahnhof in Lenzburg zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen ist. Laut G._____ sei der Beschuldigte extrem aggressiv gewesen (UA act. 435). Sie könne sein Verhalten überhaupt nicht -7-