dem Beschuldigten mit einem Radmutterschlüssel einen Schlag gegen die Stirne. Unter Berücksichtigung des breiten Spektrums der vom Tatbestand des Raufhandels erfassten Schlägereien ist – insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass gefährliche Gegenstände wie ein Radmutterschlüssel und ein Baseballschläger im Spiel waren – von einer nicht mehr leichten bis mittelschweren abstrakten Gefährdung auszugehen.