Erwachsene aufgehoben. Weder die bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe noch die Untersuchungshaft bzw. der vorzeitige Strafvollzug und der Massnahmenvollzug von insgesamt über zwei Jahren konnten den Beschuldigten vor weiterer Delinquenz abhalten. Vielmehr delinquierte er nach seiner Entlassung aus der stationären Massnahme für junge Erwachsene weiter, indem er bereits ab dem Jahr 2017 mehrfach Marihuana veräusserte. Sodann hat er einen Teil der vorliegend zu beurteilenden Straftaten noch innerhalb der Probezeit begangen. Der Beschuldigte zeigt ein erhebliches Mass an Ungerührtheit gegenüber dem schweizerischen Straf- und Vollzugssystem.