Der Beschuldigte ist teilweise einschlägig vorbestraft. Mit Urteil des Bezirksgerichts Kulm vom 15. September 2015 wurde er u.a. wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung und versuchter Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von fünf Jahren, zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei einer Probezeit von fünf Jahren und zu einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Zudem wurde eine stationäre Massnahme für junge Erwachsene angeordnet. Der Beschuldigte befand sich im Zusammenhang mit den verübten Straftaten 368 Tage in Untersuchungshaft und im vorzeitigen Strafvollzug sowie weitere 450 Tage im Massnahmenvollzug.