2. Das Bezirksgericht Lenzburg hat den Beschuldigten mit Urteil vom 8. September 2022 – soweit im Berufungsverfahren noch strittig – u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten verurteilt und eine ambulante Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen angeordnet. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 2. Juli 2024 beantragte der Beschuldigte eine Reduktion der ausgesprochenen Freiheitsstrafe auf 30 Monate. Von der Anordnung einer ambulanten Massnahme sei abzusehen. 3.2. Am 19. September 2024 reichte der Beschuldigte vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.