Nachdem der Beschuldigte zwei kurze Freiheitsstrafen vom 7. bis 21. November 2019 (act. 271) und vom 22. Februar bis 1. März 2020 (act. 315) verbüsst hatte (Umwandlung von Bussen), wurde er – davon unbeeindruckt – erneut straffällig. Die Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe zu 150 Tagessätzen wegen einfacher Körperverletzung belegt, dass die Delinquenz des Beschuldigten den Bagatellbereich überschritten hat. Zudem ist das Interesse der Schweiz an der Wegweisung von Ausländern, die – wie der Beschuldigte (act. 445, 448) – Konflikte aus ihrem Heimatland hier fortführen und dabei in Missachtung der hiesigen Rechtsordnung straffällig werden, als nicht unerheblich einzustufen.