Zur gesundheitlichen Situation des Beschuldigten ist festzuhalten, dass dieser anlässlich seiner Befragung vor Obergericht angab, es gehe ihm aktuell nicht so gut, er habe vor ca. 10 Tagen einen Autounfall gehabt und sei psychisch angeschlagen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 2 ff.). Gemäss dem ambulanten Austrittsbericht Notfallpraxis vom 26. Februar 2025 leidet der Beschuldigte unter einer schweren Depression mit akuter psychischer Dekompensation, einem thorakovertebralen Syndrom sowie einem Schlafapnoe-Syndrom.