4.2. 4.2.1. Der 1994 geborene Beschuldigte ist türkischer Staatsbürger und gehört den Kurden an. Sein Vater ist als Flüchtling in die Schweiz gekommen, weshalb auch dem Beschuldigten diese Eigenschaft bei seiner Einreise zuerkannt wurde, als er 8-jährig in die Schweiz einreiste (act. 81 ff.). Mittlerweile besitzt er die Niederlassungsbewilligung C (act. 443; vgl. - 13 -