4. Zu prüfen ist weiter, ob die Vorinstanz den Beschuldigten zu Recht für 5 Jahre des Landes verwiesen hat (vorinstanzliches Urteil E. 6 S. 14 ff.; Berufungsbegründung S. 8 ff.). 4.1. 4.1.1. Das Gericht verweist den Ausländer, der wegen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB) im Bereich der Sozialversicherungen verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5 bis 15 Jahre aus der Schweiz (Art. 66a Abs. 1 lit. e StGB; obligatorische Landesverweisung).