Die Fragen im Formular der Arbeitslosenkasse waren klar formuliert sowie mit Blick auf die zeitliche Nähe zwischen Deklaration und abgefragtem Lebenssachverhalt einfach zu beantworten. Indem er wahrheitswidrige Angaben gemacht hat, hat er – wie die Vorinstanz zutreffend feststellte – in wenig nachvollziehbarer Weise hingenommen, dass unter Umständen für den gleichen Zeitraum mehrere Leistungserbringer ungerechtfertigt Auszahlungen leisteten. Insgesamt erachtet auch das Obergericht eine Einsatzstrafe von einem Monat als angemessen.