Auch anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Verteidiger zu Protokoll, er und der Beschuldigte seien vielfach nicht der gleichen Meinung gewesen und es seien Vorwürfe gegen seine Arbeit gemacht worden (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 2). Der Beschuldigte gab auf Befragung hin an, er habe kein Vertrauen zu seinem Anwalt und er fühle sich nicht ernst genommen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3). Das Gesuch wurde anlässlich der Berufungsverhandlung vom 25. Juni 2025 begründet abgewiesen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 f.).