3.4. Mit den Verfügungen vom 24. September 2024 wurden Unterlagen beim Migrationsamt des Kantons Aargau, beim Sozialdienst der Gemeinde Q._____, bei der SVA Aargau und beim Betreibungsamt Q._____ eingeholt. Die entsprechenden Unterlagen wurden von den Amtsstellen in der Folge eingereicht. 3.5. Mit Berufungsantwort vom 24. September 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Berufung.