Tatsächlich war der Beschuldigte in den Monaten Juli und August 2022 beim Personaldienstleister […] angestellt. Dabei leistete er bei […] im Juli 2022 8 Arbeitseinsätze (total 65.05 Stunden) und im August 2022 9 Arbeitseinsätze (total 72.70 Stunden). Zudem war der Beschuldigte in beiden Monaten für mehrere Tagen krankgeschrieben. Durch seine Arbeitstätigkeit erzielte er ein monatliches Bruttoeinkommen von Fr. 2'211.70 und Fr. 2'471.80.