Zudem verneinte er die Frage, ob er arbeitsunfähig war. Die von ihm ausgefüllten digitalen Formulare sendete er zu den vorgenannten Zeiten per "eALV", einem passwortgeschützten Onlineservice, an die Arbeitslosenkasse, wobei er vorgängig auf die Konsequenzen von unvollständigen oder falschen Angaben hingewiesen wurde. Dies bestätigte er mit einem Klick im betreffenden Pflichtfeld. Ohne diese Bestätigung durch den Beschuldigten wäre eine Zusendung der digitalen Formulare nicht möglich gewesen. Durch seine Falschangaben erhoffte sich der Beschuldigte, monatlich eine möglichst hohe Arbeitslosenentschädigung zu erhalten.