Der Beschuldigte ersuchte am 25. August 2021 bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse des Kantons Aargau zum wiederholten Male um Arbeitslosenentschädigung. Für die Monate Juli und August 2022 erwirkte der Beschuldigte durch falsche Angaben Leistungen der Arbeitslosenkasse, indem er auf allen digitalen Formularen "Angaben der versicherten Person" (AdvP) die Frage 1 „Haben Sie bei einem oder mehreren Arbeitgebern gearbeitet?" mit „Nein“ beantwortete. Zudem verneinte er die Frage, ob er arbeitsunfähig war.