7. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 Abs. 1 StPO, Art. 81 StPO). - 17 - Das Obergericht erkennt: 1. Der Beschuldigte wird von Schuld und Strafe freigesprochen. 2. Die Zivilklage des Privatklägers A._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. 3. 3.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.00 und den Auslagen von Fr. 256.00, gesamthaft Fr. 3'256.00, werden dem Privatkläger A._____ zur Hälfte mit Fr. 1'628.00 auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.