Angemessen erscheint ein Aufwand von 10 Stunden für die vorgängige Berufungsantwort und von 3 Stunden für die Stellungnahme vom 10. Januar 2025, womit der Aufwand um 8 Stunden und 38 Minuten zu kürzen ist. In Anbetracht des Ausgeführten erscheint auch der Aufwand von insgesamt 10 Stunden 25 Minuten für die Vorbereitung des Plädoyers als überhöht. Angemessen erscheint ein Aufwand von 6 Stunden, womit der Aufwand um 4 Stunden und 25 Minuten zu kürzen ist.